William Tonou-Mbobda
Der Mensch hinter der Geschichte
William Tonou-Mbobda stammte aus Kamerun, lebte in Hamburg und studierte. Er war 34 Jahre alt. Die Initiative Justice for Mbobda und die Black Community halten die Erinnerung an ihn wach.
Geschichte & Dokumentation
Ein Ingenieursstudent in freiwilliger psychiatrischer Behandlung wurde von Security zu Boden genommen, ein Knie in die Nierengegend, Mund zu gehalten – „Lasst mich los, ich kriege keine Luft mehr.“
Grundlage: Death-in-Custody-Datenbank, taz. Team-seitig existiert eine ungeprüfte Hermes-/Gemini-Analyse. ungeprüfter Entwurf.

Auf einen Blick
- Name
- William Tonou-Mbobda
- Herkunft
- Kamerun
- Ort
- Hamburg, Universitätsklinikum Eppendorf (UKE)
- Datum
- Angriff 21.04.2019, Tod 26.04.2019
- Kontext
- Freiwillig in psychiatrischer Behandlung; saß morgens auf einer Bank vor der Klinik; vermutlich, weil er eine Tablette verweigerte
- Angriff
- Drei Security-Mitarbeitende setzten sich auf ihn, stießen ein Knie in die Nierengegend und hielten seinen Mund zu
- Folge
- Übergang in Reanimation (zunächst erfolgreich); fünf Tage später Tod auf der Intensivstation
- Verfahren
- Ermittlungen der StA Hamburg gegen drei Securitykräfte und eine Ärztin wegen Körperverletzung mit Todesfolge – eingestellt August 2020
Stand der Dokumentation: 21. Oktober 2026 · Entwurf in redaktioneller Prüfung · Datengrundlage: Recherche-Datenbank „Death in Custody“ (doku.deathincustody.info) und verlinkte Primärquellen. Keine eigene Prüfung der Akten.
Was geschah
Die Attacke steht im Zentrum der Kritik an privatisierter Gewalt im Psychiatriealltag: Uniformierte ohne Zwangs-Befugnis, Ärzt:innen, die es geschehen lassen, und fünf Tage Sterben mit Reanimations-Beichte-Pflicht der Klinik.
Quellen
Quellen und Literatur
taz: taz.de
Death in Custody – Eintrag: doku.deathincustody.info
Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung
Diese Seite ist ein Entwurf in redaktioneller Prüfung. Die Angaben stammen aus der Sekundär-Quelle Death in Custody bzw. verlinkter Presse; sie wurden nicht gegen Primärakten geprüft. Für beschuldigte, nicht verurteilte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wo eine Person anonym bleibt (Todesfälle ohne öffentliche Namensnennung), wird die Privatsphäre respektiert. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.