Qabel A. – Nürnberg
Wer Qabel war
Seine Schwester Furat beschreibt ihn als Vater von zwei Kindern und Wing-Tsun-Lehrer. Er unterrichtete Kinder und Erwachsene, auch Polizeikräfte. In Nürnberg lebte er allein. Seine Familie gründete die Initiative „Gerechtigkeit für Qabel“. Quelle: Interview mit Furat, veröffentlicht am 14. Mai 2025
Geschichte & Dokumentation
Ein Vater und Kampfkunstlehrer stirbt bei einer Festnahme in seiner Wohnung. Seine Familie fordert Aufklärung.
Diese Dokumentation trennt gesicherte Fakten, behördliche Darstellungen, Aussagen von Beteiligten, gerichtliche Feststellungen und politische Bewertungen. Wo Aussagen einander widersprechen oder Unterlagen fehlen, wird dies ausdrücklich benannt. Für Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

Auf einen Blick
- Name
- Qabel A. (Nachname nicht veröffentlicht aus Schutzgründen)
- Alter
- 38 Jahre
- Ort
- Wohnung in der Heisterstraße, Nürnberg
- Datum
- 4. März 2025
- Anlass
- Vollstreckung eines Haftbefehls
- Einsatz
- Zwei uniformierte Polizeibeamte (Angabe der Staatsanwaltschaft, Pressemitteilung 01/2026)
- Todesumstände
- Polizeischüsse; die Staatsanwaltschaft nennt zwei Schüsse, Treffer am Oberkörper. Quelle: StA Nürnberg-Fürth, 28.01.2026
- Verfahren
- Ermittlungen 2026 eingestellt (amtliche Pressemitteilung 01/2026 der StA Nürnberg-Fürth vom 28.01.2026: zwei Schüsse auf den Oberkörper, Notwehrlage); Beschwerde der Familie angekündigt — über ihren Eingang oder Ausgang ist öffentlich nichts dokumentiert. Eine gerichtlich zugelassene Anklage ist durch datierte Quellen nicht bestätigt
Stand der Dokumentation: 30. Oktober 2026 (verlinkte Quellen erneut gelesen; keine neue Pressesuche) · Behördliche Darstellung, Position der Familie und politische Bewertungen sind in den folgenden Abschnitten klar getrennt.
2. Chronologie — Einsatz und behördliche Darstellung
Am Morgen des 4. März 2025 kamen Polizeibeamte in Qabels Wohnung, um einen Haftbefehl zu vollstrecken – nach Angabe der Staatsanwaltschaft gegen 8 Uhr, laut nordbayern.de gegen 8:15 Uhr. Ein Beamter schoss auf ihn; Qabel starb trotz Reanimationsmaßnahmen vor Ort. Was in der Wohnung geschah, ist bislang nur aus Sicht der Behörden öffentlich dargestellt: Die Polizei teilte zunächst nur „Gegenwehr“ und den Schusswaffengebrauch mit; von einem Küchenmesser war erst am Nachmittag die Rede. Nach der späteren Darstellung der Staatsanwaltschaft habe Qabel eine Beamtin weggestoßen und sich mit einem Küchenmesser auf deren Kollegen zubewegt, der daraufhin zweimal schoss. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Notwehr. Sie stützt sich dabei auf die Angaben der beiden beteiligten Beamten – darunter des beschuldigten Schützen –, auf Aussagen weiterer Zeugen, die Obduktion und ein Schussgutachten. Dies ist die Darstellung der ermittelnden Behörde, keine gerichtliche Feststellung; die Familie bestreitet sie (siehe Abschnitt 3). Quelle: nordbayern.de, 27. Januar 2026; Pressemitteilung der StA, 28. Januar 2026
Zeittafel
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| ca. Oktober 2023 | Anzeige nach einer Auseinandersetzung im beruflichen Umfeld; laut Familie wurde niemand verletzt (Angabe der Familie, Aktenlage hier nicht geprüft) |
| 15. Juli 2024 | Ausstellung des Haftbefehls (Angabe der Familie; Begründung Fluchtgefahr, von der Familie bestritten) |
| 4. März 2025, gegen 8 bzw. 8:15 Uhr | Vollstreckung des Haftbefehls in der Wohnung Heisterstraße; ein Beamter schießt; Qabel A. stirbt trotz Reanimation vor Ort |
| 27./28. Januar 2026 | Einstellung der Ermittlungen (Notwehrbewertung der StA; Bericht 27.01., amtliche Pressemitteilung 28.01.); Familie/Initiative kündigen Beschwerde an |
| offen | Stand der Beschwerde; Anklage oder Verfahrenstermin bei der Quellenprüfung am 30. Oktober 2026 nicht durch öffentlich datierte Quellen bestätigt |
3. Widersprüche und Kritik der Familie
Furat bezweifelt die Rechtmäßigkeit und Begründung des Haftbefehls. Nach ihren Angaben stellte ein Anwalt fest, dass die Unterschrift des Ermittlungsrichters fehle; außerdem widerspricht sie der behaupteten Fluchtgefahr: Qabel habe einen bekannten, angemeldeten Wohnsitz gehabt. Die zugrunde liegende Auseinandersetzung an seiner Arbeitsstelle schildert sie als wesentlich weniger schwerwiegend. Sie bezweifelt außerdem den behaupteten Angriff und vermutet eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft. Dies sind Aussagen und Bewertungen der Schwester; Originalakten liegen dieser Darstellung nicht zugrunde. Quelle: Familieninterview, veröffentlicht am 14. Mai 2025
CILIP dokumentiert weitere Einwände der Angehörigen und der Initiative: Sie verweisen auf widersprüchliche Aussagen einer beteiligten Beamtin und bezweifeln anhand von Tatortfotos und Raumgeometrie die geschilderten Positionen. Sie kritisieren außerdem, dass kein Messer forensisch als Tatwaffe gesichert worden sei und an den aufgefundenen Messern keine Blut- oder Anhaftungsspuren festgestellt worden seien. Diese Kritik wird als Position der Angehörigen wiedergegeben. Quelle: CILIP, Polizeiproblem 1/2026
4. Kritik und offene Fragen
Fragen, die bleiben
- Wie wurden die widersprechenden Darstellungen überprüft?
- Welche Belege tragen die Annahme eines Messerangriffs?
- Wie wurden die Einwände zum Haftbefehl bewertet?
- Welchen Stand hat eine Beschwerde gegen die Einstellung?
5. Ermittlungsstand
Die Ermittlungen gegen den Beamten führte das Bayerische Landeskriminalamt – also ebenfalls eine Polizeibehörde – unter Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Am 27. Januar 2026 wurde öffentlich über die Einstellung berichtet; die amtliche Pressemitteilung 01/2026 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth datiert auf den 28. Januar 2026 (Notwehrlage; zwei Schüsse auf den Oberkörper). Die Initiative kündigte eine Beschwerde an; über deren Stand liegen keine datierten öffentlichen Meldungen vor. Eine spätere Anklage, gerichtliche Zulassung oder ein Hauptverhandlungstermin konnten bei der Quellenprüfung am 30. Oktober 2026 nicht durch öffentlich datierte Quellen bestätigt werden (verlinkte Quellen erneut gelesen; keine neue Pressesuche). Nach Angaben der Familie und ihrer Rechtsvertretung (Stand 12.10.2026) wurde nach der Beschwerde die Anklage zugelassen; ein Hauptverhandlungstermin steht aus. Diese Angaben sind durch öffentlich datierte Meldungen bislang nicht bestätigt. Quelle zum belegten Stand
6. Dokumentation
Quellen und Unterstützung
Perspektive: Familieninterview, veröffentlicht am 14. Mai 2025
nordbayern.de: Einstellung der Ermittlungen, 27. Januar 2026
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth: Pressemitteilung 01/2026, 28. Januar 2026 (Darstellung der ermittelnden Behörde)
Initiative und Unterstützung: Instagram: Initiative Gerechtigkeit für Qabel (Profil am 30. Oktober 2026 direkt aufgerufen; Beiträge ohne Anmeldung nicht lesbar). Spendenaufruf der Familie für juristische Aufklärung und die Ausbildung der Kinder. Zurück zur Menschen-Übersicht
Quellenprüfung: 30. Oktober 2026 (verlinkte Quellen erneut gelesen; keine neue Pressesuche).
Weiterführende Analyse (KI-gestützte Auswertung, mit Grenzen)
Eine ausführliche kriminologische und verfahrensrechtliche Analyse der Vorgänge (Gemini, Stand 12. Oktober 2026) liegt in unserem Notion-Arbeitsbereich; eine ältere Fassung (Google-Doc 12.10.) ebenfalls. Hinweis zur Sorgfalt: Diese Analyse beruht unter anderem auf Darstellungen der Familie und ihrer Rechtsvertretung. Die Angaben zu vier Schüssen, drei davon von hinten, sowie eine gerichtlich zugelassene Anklage sind bei der Quellenprüfung am 30. Oktober 2026 durch öffentlich datierte Meldungen nicht bestätigt und werden hier als Position der Angehörigenseite geführt — nicht als gesicherter Verfahrensstand. Ebenso ist die Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht unabhängig überprüft, solange Akten, Obduktionsbericht und Schussgutachten nicht offenliegen.
Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung
Die Darstellung beruht auf den verlinkten, datierten Quellen; Originalakten, Obduktionsbericht und Gutachten liegen dieser Dokumentation nicht vor. Abweichende Angaben der Familie, der Initiative und der ergänzenden Analyse sind als Positionen gekennzeichnet. Für den beschuldigten Beamten gilt die Unschuldsvermutung; die Beschreibung der Vorwürfe und der Kritik ist keine schuldhafte Feststellung. Der Nachname des Getöteten wird aus Schutzgründen nicht veröffentlicht. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.