Ibrahima Barry

Ibrahima als Mensch

Ibrahima Barry kam als Jugendlicher auf der Suche nach Schutz und einer gesicherten Existenz aus Guinea nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Über Jahre lebte er in Mülheim an der Ruhr in einem Zustand fortwährender rechtlicher und existenzieller Unsicherheit: Das systematische Vorenthalten einer Arbeitserlaubnis und die ständige Bedrohung durch Abschiebung prägten seinen Alltag.

Porträtmalerische Darstellung von Ibrahima Barry im Justice4all-Projektdesign
Ibrahima Barry — Porträtillustration im Projektdesign. Bildnachweis: Justice4all.eu

Trotz dieser Belastungen verankerte sich Ibrahima in seinem sozialen Umfeld. Er verfasste Briefe an Freund*innen und zeigte starkes Interesse an Musik und Sport. Wer ihn kannte, beschreibt einen jungen Menschen, der trotz prekärer Bedingungen am Leben teilhaben wollte.

Seine Kernfamilie — Mutter, Vater und Schwester — lebt in Guinea. Zum Prozess in Deutschland konnte sie nur durch Spendenkampagnen des Solidaritätskreises Justice for Ibrahima reisen, der Prozess-, Reise- und Visakosten organisierte.

Geschichte & Dokumentation

Mülheim an der Ruhr · 6. Januar 2024 · 23 Jahre

Ein psychosozialer Notfall. Ein Polizeieinsatz mit Taser, Spuckhaube und Bauchlage. Ein 23-Jähriger stirbt. Neun Beamt*innen werden freigesprochen.

Diese Dokumentation unterscheidet zwischen gerichtlich festgestellten Tatsachen, behördlichen Darstellungen, medizinisch-forensischen Befunden, zivilgesellschaftlichen Gegenuntersuchungen und politischen Bewertungen. Wo Aussagen einander widersprechen oder Unterlagen fehlen, wird dies ausdrücklich benannt.

1. Auf einen Blick

Name
Ibrahima Barry · 23 Jahre · Geflüchteter aus Guinea
Ort
Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen, Mülheim-Saarn (Nordrhein-Westfalen)
Datum
6. Januar 2024
Anlass
Akuter psychosozialer Ausnahmezustand; ein Angestellter der Unterkunft rief die Polizei — kein medizinisches Krisenteam
Einsatz
Insgesamt neun Beamt*innen; zweimaliger Taser-Einsatz, Spuckschutzhaube, mindestens 12 Minuten Fixierung in Bauchlage, Knie auf dem Körper
Tod
Pulsverlust im Rettungswagen; erfolglose Reanimation; Ibrahima Barry starb am Einsatztag
Obduktion
Multifaktoriell: lagebedingter Erstickungstod (positionelle Asphyxie), Herzinfarkt, akuter Erregungszustand, Kokaineinfluss, vorbestehende Lungenerkrankung
Verfahren
Anklage Juli 2025: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt (§§ 340, 224 StGB) — ohne Todesfolge. Urteil 30.09.2026: Freispruch für alle neun Angeklagten
Ausblick
Gegen den Freispruch haben die Anwält*innen der Familie Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingelegt (berichtet u. a. am 1. und 5. Oktober 2026); über eine Entscheidung des BGH oder einen neuen Prozess ist öffentlich nichts bekannt. Für die freigesprochenen Beamten gilt die Unschuldsvermutung

Stand der Dokumentation: 15. Oktober 2026 · Gerichtliche Feststellungen, Anklagekonstruktion und Bewertungen der Nebenklage bzw. des Solidaritätskreises sind in den folgenden Abschnitten klar getrennt.

3. Chronologie — was am 6. Januar 2024 geschah

Der Einsatz

Am 6. Januar 2024 geriet Ibrahima Barry in der Unterbringungseinrichtung in Mülheim-Saarn in einen akuten psychosozialen Ausnahmezustand. Ein Angestellter der Unterkunft verständigte die Polizei — ein spezialisiertes medizinisches oder sozialpsychiatrisches Kriseninterventionsteam wurde nicht hinzugezogen. Dieser Ablauf steht beispielhaft für das Phänomen der Verpolizeilichung sozialer Notlagen: gesundheitliche und psychiatrische Krisen werden primär unter dem Paradigma der Gefahrenabwehr behandelt.

Das Eintreffen der Einsatzkräfte — im Verlauf insgesamt neun Beamtinnen und Beamte — führte nach den späteren Feststellungen nicht zu einer Deeskalation. Die Polizei setzte zweimal einen Taser ein, legte Ibrahima eine Spuckschutzhaube an und brachte ihn in Bauchlage. In dieser Position wurde er mindestens 12 Minuten gefesselt und fixiert. Eine Beamtin kniete etwa 40 Sekunden auf seinem Unterkörper bzw. seinen Füßen.

Während der Fixierung traten deutliche Anzeichen einer akuten körperlichen Notlage auf — unter anderem ein unwillkürlicher Stuhlabgang, der rechtsmedizinisch als klinischer Indikator für fortgeschrittene Sauerstoffunterversorgung und einen bevorstehenden Atem- und Herzstillstand gilt. Nach den vorliegenden Berichten ignorierten die anwesenden Beamt*innen diese Alarmsignale weitgehend, unterhielten sich abseits des Geschehens und äußerten abfällige Bemerkungen. Erst nach rund zehn Minuten Fesselung merkte ein Beamter an, die Kollegin solle mit dem Knie vom Oberkörper abrücken.

Ibrahima wurde gefesselt in einen bereitstehenden Rettungswagen verbracht. Kurz nach dem Einladen setzte sein Puls vollständig aus. Die Reanimationsmaßnahmen von Notärzten und Rettungskräften blieben erfolglos — Ibrahima Barry starb noch am Einsatztag.

Zeittafel

ZeitpunktEreignis
06.01.2024Psychosoziale Krise in der Unterkunft Mülheim-Saarn; Polizei wird gerufen; Taser-Einsatz, Spuckhaube, ≥12 Minuten Bauchlagenfixierung; Tod noch am Einsatztag
Januar 2024Obduktion: multifaktorielles Geschehen (positionelle Asphyxie, Herzinfarkt, Erregungszustand, Kokain, Lungenvorerkrankung)
2024–2025Solidaritätskreis „Justice for Ibrahima» gründet sich; Forensis/Forensic Architecture rekonstruieren den Einsatz unabhängig
Juli 2025Anklage gegen neun Beamt*innen: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt — ohne Todesfolge
Juni 2026Prozessauftakt vor dem Landgericht Duisburg; alle Angeklagten schweigen zunächst
30.09.2026Urteil: Freispruch für alle neun Angeklagten; Proteste im Gerichtssaal
Oktober 2026Nebenklage kündigt Revision zum Bundesgerichtshof an

4. Medizinisch-forensische Befunde

Die gerichtsmedizinische Obduktion ordnete den Tod von Ibrahima Barry einem multifaktoriellen Geschehen zu. Als maßgebliche Faktoren benannte das Gutachten eine Kombination aus:

  • einem lagebedingten Erstickungstod (positionelle Asphyxie)
  • einem Herzinfarkt
  • einem akuten körperlichen Erregungszustand
  • dem Einfluss von Kokain
  • einer vorbestehenden Lungenkrankheit

Die Gefahr der Bauchlage

Rechtsmedizinische Forschungen verweisen seit langem auf die spezifischen Gefahren der Bauchlage bei Polizeieinsätzen: Wenn eine Person unter hoher körperlicher Anstrengung, psychischer Panik oder Substanzeinfluss auf dem Bauch fixiert wird, werden die Bewegung des Zwerchfells und des Brustkorbs drastisch eingeschränkt. Die Unfähigkeit, adäquat abzuatmen, führt zu einer rapide ansteigenden Hyperkapnie und Hypoxie. Der zeitgleiche Einsatz von Tasern und Spuckschutzhauben verstärkt den Sauerstoffbedarf des Organismus zusätzlich.

Diese medizinischen Risiken sind der entscheidende Punkt der Kritik: Selbst wenn der Einsatz rechtlich zulässig begonnen haben mag, verlangt die Kombination der Zwangsmittel eine kontinuierliche medizinische Überwachung — die nach den Berichten nicht stattfand, obwohl eindeutige Warnzeichen sichtbar waren.

5. Das Gerichtsverfahren

Die Anklage — und ihre Besonderheit

Im Juli 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen alle neun am Einsatz beteiligten Beamtinnen und Beamten (im Alter zwischen 27 und 54 Jahren) vor dem Landgericht Duisburg. Die Anklage lautete ausschließlich auf gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt (§§ 340, 224 StGB).

Einen Tatbestand mit Todesfolge — etwa Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder ein Tötungsdelikt — schloss die Staatsanwaltschaft explizit aus. Zwar bewertete sie die konkrete Ausgestaltung der Fesselung als rechtswidrig, trennte diese jedoch strafrechtlich vom Todeseintritt: Nach der Hypothese der Anklageschrift wäre der Tod aufgrund der Vorerkrankungen, des Kokainkonsums und des Erregungszustandes auch ohne die zusätzlichen rechtswidrigen Fixierungshandlungen eingetreten (hypothetischer Kausalverlauf).

Der Prozess

Mehr als drei Monate verhandelte das Landgericht Duisburg. Alle Angeklagten verblieben während des gesamten Verfahrens im aktiven Dienst — eine Suspendierung erfolgte nicht. Zum Prozessauftakt machten alle Angeklagten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Eltern und die Schwester von Ibrahima Barry traten als Nebenkläger auf; die Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts.

Das Urteil vom 30. September 2026

Das Landgericht sprach alle neun Angeklagten frei. Die vorsitzende Richterin führte aus, die Angeklagten hätten sich nicht strafbar gemacht; das Handeln der Polizei sei gerechtfertigt gewesen. Mehrere Faktoren hätten zum Tod des 23-Jährigen geführt: Zwar wäre Barry nicht verstorben, wenn die Polizei ihn nicht in Bauchlage fixiert hätte — die Fixierung allein habe seinen Tod jedoch nicht verursacht. Es sei ein „Kombinationsgeschehen» aus Erstickungstod, Herzinfarkt, Drogenkonsum und akutem Erregungszustand gewesen.

Das Gericht räumte ein, dass die angewendete Fesselungsmethode nicht der polizeilichen Ausbildung entspreche, und bezeichnete den Einsatz als „mitursächlich» für den Tod — rechtliche Konsequenzen hatte dies nicht.

Die Staatsanwältin hatte bereits in ihrem Plädoyer Freispruch beantragt: Barry habe mehreren Polizisten durch Bisse blutige Verletzungen zugefügt, die Beamt*innen hätten in Notwehr gehandelt; die Fesselung sei durch das Polizeigesetz gedeckt gewesen. Die Verteidigung argumentierte, die Beamt*innen hätten andere Bewohner der Unterkunft vor einem „Randalierer» schützen wollen.

„Justice for Ibrahima!» hallte es wütend durch das Gebäude des Duisburger Landgerichts, nachdem am 30. September das Urteil gefallen war.

Revision angekündigt

Anwältin Andrea Groß-Bölting, die die Eltern vertritt, kündigte an, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. Das Verfahren geht damit in die nächste Instanz — der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

6. Widerspruch und offene Fragen

Die unabhängige Gegenuntersuchung

Aufgrund strukturellen Misstrauens gegenüber staatlichen Ermittlungsstrukturen leitete der Solidaritätskreis in Absprache mit der Familie eine unabhängige Gegenuntersuchung ein: Die gemeinnützige Untersuchungsgruppe Forensis — in Kooperation mit dem internationalen Forschungsnetzwerk Forensic Architecture — rekonstruierte den Einsatz mit digitalen Werkzeugen. Analysiert wurden der Ablauf des Zugriffs, die zeitliche Abfolge der Fixierung (mindestens 12 Minuten Bauchlage, davon mindestens zwei Minuten mit Druck durch Knie und Füße zweier Beamt*innen auf den Rücken) und das Zusammenspiel der Zwangsmittel — unabhängig von den polizeilichen Einsatzprotokollen.

Die ARD-Sendung Monitor griff diese Rekonstruktion am 27. August 2026 auf („Tragic Mistakes or Brutal Escalation?»): Die Auswertung der Bodycam-Aufnahmen lege nahe, dass ungerechtfertigte Polizeigewalt und eine gefährliche Fixierungstechnik zum Tod geführt haben könnten.

Die Kausalitätsfrage

Zentraler Streitpunkt des Verfahrens war die rechtliche Zurechnung: Wenn bei einem Gewahrsamstod medizinische Vorerkrankungen, Erregungszustände oder Substanzwirkungen vorliegen, neigen Anklagebehörden und Gerichte dazu, das Versterben primär diesen Faktoren zuzuschreiben. Die physische Zwangseinwirkung der Polizei wird juristisch isoliert und aus dem Zurechnungszusammenhang herausgelöst. Die Folge: selbst als rechtswidrig eingestufte Fixierungsmaßnahmen bleiben ohne strafrechtliche Sanktion bezüglich des Todes.

Das Gericht anerkannte zwar die Mitursächlichkeit des Einsatzes — folgerte daraus aber keine Strafbarkeit. Die Nebenklage hält dem entgegen, dass ohne die Fixierung der Tod nicht eingetreten wäre.

Fragen, die bleiben

  1. Warum wurde zu einem psychosozialen Notfall die Polizei statt eines medizinischen Krisendienstes gerufen?
  2. Warum wurden Warnzeichen (Stuhlabgang, zunehmende Ruhigkeit) nicht als medizinischer Notfall erkannt — oder ignoriert?
  3. Warum blieben alle neun Beamt*innen während des gesamten Verfahrens im Dienst?
  4. Wird die Revision zum Bundesgerichtshof die Kausalitätsbewertung korrigieren?
  5. Welche Konsequenzen zieht das Land NRW aus dem Urteil — insbesondere zur Bauchlagenfixierung?

Einordnung: Kein Einzelfall

Das Verfahren um Ibrahima Barry ist der dritte Prozess in NRW und Baden-Württemberg, in dem Polizist*innen nach tödlichen Einsätzen freigesprochen wurden — nach den Verfahren zu Mouhamed Lamine Dramé (Dortmund) und den Mannheimer Ereignissen. Auch Pedro Corona (Köln, April 2026, schwere Hirnschädigung nach Bauchlagenfixierung) und Nejib Boubaker (Dortmund, März 2025, tödlicher Schuss) stehen in dieser Reihe. Diese Website dokumentiert mehrere dieser Geschichten.

7. Gedenken und Zivilgesellschaft

Unmittelbar nach dem Vorfall gründete sich der Solidaritätskreis „Justice for Ibrahima». Da die Kernfamilie in Guinea lebt und über begrenzte Mittel verfügt, organisierte die Initiative Spendenkampagnen — unter anderem über GoFundMe („In Gedenken an Ibrahima Barry») — um Prozess-, Reise- und Visakosten zu decken und der Familie die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.

Während der Verhandlungstage begleiteten Mahnwachen und Demonstrationen das Verfahren vor dem Landgericht Duisburg. Mit Transparenten und Kundgebungsbeiträgen wiesen Unterstützer*innen darauf hin, dass die Kombination aus Taser-Einsatz und Bauchlagenfixierung ein vermeidbares, tödliches Risiko darstellt.

Bei der Demonstration für Pedro Corona am 30. August 2026 in Köln sprach Dardaye Barry, die Schwester von Ibrahima Barry — die Geschichten und die Kämpfe der Familien sind miteinander verbunden. Auch die Initiative Death in Custody dokumentiert das Geschehen als Teil ihrer Arbeit zu Todesfällen in staatlichem Gewahrsam.

8. Dokumentation

Quellen und Literatur — in aufklappbaren Bereichen.

Quellen und Literatur

Gerichtsberichterstattung und Presse

  • tagesschau/WDR (30. September 2026): „Alle neun Polizisten freigesprochen». Originalquelle öffnen
  • nd-aktuell (1. Oktober 2026), Britta Rabe: „Nach Tod eines Geflüchteten: Freispruch für angeklagte Polizisten». Originalquelle öffnen
  • migazin (24. Juni 2026): „Nach Tod von Ibrahima Barry: Beamte schweigen vor Gericht». Originalquelle öffnen
  • taz: „Neun Polizisten wegen lebensgefährlicher Fixierung angeklagt». Originalquelle öffnen
  • junge Welt: „Tödlicher Einsatz: Was wird den Polizisten vorgeworfen?». Originalquelle öffnen
  • WDR 5 Westblick (30. September 2026): „Freispruch für angeklagte Polizisten» (Audio). Originalquelle öffnen

Recherchen und Analysen

  • ARD Monitor (27. August 2026): „Umstrittene Polizeieinsätze — Tot nach Fixierung?» — mit der Bodycam-Rekonstruktion von Forensis/Forensic Architecture. Originalquelle öffnen · YouTube (englisch)
  • CILIP / Bürgerrechte & Polizei (2025): „Menschen in psychosozialen Krisen: Verpolizeilichung statt Versorgung» und Polizeiproblem 7/2025. Artikel · Heft
  • Death in Custody: „Staatliche Gewalt tötet» — Dokumentation von Todesfällen in Gewahrsam. Originalquelle öffnen

Solidarität und Gedenken

  • GoFundMe: „In Gedenken an Ibrahima Barry» (Spendenkampagne der Familie/des Solikreises). Originalquelle öffnen

Rechtliche Grundlagen

  • StGB §§ 224, 227, 340 — gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt.
  • Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2. Art. 1 GG · Art. 2 GG

Grundlage dieser Dokumentation ist eine von der Initiative bereitgestellte kriminologische, medizinisch-forensische und juristische Fallanalyse (12. Oktober 2026) mit den oben verlinkten Referenzen sowie eigene Quellenprüfung. Alle Angaben recherchiert am 12. Oktober 2026.

Grenzen der Dokumentation und offene Punkte

Der Freispruch vom 30. September 2026 ist nicht rechtskräftig — die Revision der Nebenklage zum Bundesgerichtshof steht aus. Diese Dokumentation gibt den Verfahrensstand zum 12. Oktober 2026 wieder und wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.

Nicht öffentlich zugänglich sind insbesondere: die vollständigen Urteilsgründe, die polizeilichen Einsatzprotokolle im Original, die Bodycam-Aufnahmen in voller Länge und das rechtsmedizinische Gutachten im Volltext. Die Angaben zu Einsatzdetails stützen sich auf Gerichtsberichterstattung, die Forensis-Rekonstruktion und die bereitgestellte Fallanalyse.

Das Gericht hat die Fesselungsmethode als nicht ausbildungskonform und den Einsatz als „mitursächlich» für den Tod bezeichnet, zugleich aber keine Strafbarkeit festgestellt. Diese Dokumentation wertet das Urteil nicht — sie dokumentiert die Positionen von Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage jeweils als solche.

Stand: 12. Oktober 2026.