Dominique Kouamadiou

Der Mensch hinter der Geschichte

Dominique Kouamadiou war 23 Jahre alt und stammte aus der Republik Kongo. Als Kind war er nach Deutschland gekommen.

Geschichte & Dokumentation

Dortmund-Eving · 14.04.2006 · 23 Jahre

Ein als Kind allein geflüchteter Kongolese bedrohte einen Kiosk mit einem Brotmesser. Zwei Schüsse – Bein und Herz – beendeten sein Leben; Notwehr, nach elf Jahren in Deutschland.

Grundlage: Death-in-Custody-Datenbank, ARI-DOK, Broschüre IMI (2020) und Rosa-Luxemburg-Stiftung. ungeprüfter Entwurf.

Porträtfoto: wird nach Freigabe durch die Familie ergänzt (Bildnachweis: Justice4all.eu).

Auf einen Blick

Name
Dominique Kouamadiou
Herkunft
Republik Kongo; als unbegleiteter Minderjähriger eingereist, zehn Jahre im Heim
Ort
Dortmund, Stadtteil Eving, kiosk an der Bayrischen Straße
Datum
14.04.2006, gegen 16:10 Uhr
Einsatz
Kioskbesitzer rief die Polizei wegen Bedrohung mit Art Brotmesser; Streifenwagen besetzt mit zwei Beamten und einer Beamtin; nach Zeuginnen/Widerspruch griff Kouamadiou das Auto an; der Fahrer stieg aus
Schüsse
Zwei Schüsse aus ca. drei Metern Distanz: erstes in Bein, zweites in den Brustbereich – glatter Herzdurchschuss
Verfahren
Ermittlungen gegen den 45-jährigen Schützen am 21.06.2006 eingestellt (Selbstverteidigung); Beschwerde der Schwester als unbegründet verworfen; Demonstrationen unter der Losung „Wenn ihr das nicht aufklärt, war es Mord!“

Stand der Dokumentation: 21. Oktober 2026 · Entwurf in redaktioneller Prüfung · Datengrundlage: Recherche-Datenbank „Death in Custody“ (doku.deathincustody.info) und verlinkte Primärquellen. Keine eigene Prüfung der Akten.

Was geschah

Die Tat dominierte die Dortmunder Debatte um Rassismus in Polizei-Justiz, weil die Staatsanwaltschaft schon am Tag nach dem Schuss Notwehr kommunizierte, während Zeugenaussagen auseinander gingen – ein Muster, das sich bei späteren Dortmunder Einsätzen wiederholte.

Quellen

Quellen und Literatur

ARI-DOK: www.ari-dok.org

Rosa-Luxemburg-Stiftung – Dokumentation: www.rosalux.de

IMI-Broschüre S.66: www.imi-online.de

Death in Custody – Eintrag: doku.deathincustody.info

Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung

Diese Seite ist ein Entwurf in redaktioneller Prüfung. Die Angaben stammen aus der Sekundär-Quelle Death in Custody bzw. verlinkter Presse; sie wurden nicht gegen Primärakten geprüft. Für beschuldigte, nicht verurteilte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wo eine Person anonym bleibt (Todesfälle ohne öffentliche Namensnennung), wird die Privatsphäre respektiert. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.