Christy Schwundeck
Der Mensch hinter der Geschichte
Christy Schwundeck war 39 Jahre alt und stammte aus Nigeria. Persönliche Erinnerungen an ihren Alltag und ihre Interessen sind hier bisher noch nicht dokumentiert.
Geschichte & Dokumentation
Sie wollte im Jobcenter ihr zustehendes Geld. Als sie sitzen blieb, rief ein Mitarbeiter die Polizei – eine Beamtin erschoss sie aus zwei Metern.
Grundlage: Death-in-Custody-Datenbank, Wikipedia (EN) mit Einzelbelegen. Datumsangabe je Quelle uneinheitlich (18./19.05.2011); ungeprüfter Entwurf. Eine Gemini-Fallanalyse liegt im Team-System vor.
Porträtfoto: wird nach Freigabe durch die Familie ergänzt (Bildnachweis: Justice4all.eu).
Auf einen Blick
- Name
- Christy Schwundeck
- Herkunft
- Nigeria
- Ort
- Frankfurt am Main, Jobcenter-Raum
- Datum
- 18./19. Mai 2011 (Quellen divergieren)
- Ablauf
- Nachfrage nach ihr zustehenden Leistungen; Aufforderung zu gehen, sie blieb sitzen; Mitarbeiter rief die Polizei; eine Polizistin gab mehrere Schüsse aus zwei Metern Distanz ab
- Pfefferspray
- Von der Polizei abgelehnt – angeblich wegen „gereizter Augen“ Unbeteiligter im geschlossenen Raum (Staatsanwalts Version)
- Behördenversion
- Noch am Tag der Erschießung: „eindeutig Notwehr“
- Verfahren
- Kein Strafverfahren; Klageerzwingungsantrag der Angehörigen vom OLG abgelehnt; bis heute unaufgeklärt
Stand der Dokumentation: 21. Oktober 2026 · Entwurf in redaktioneller Prüfung · Datengrundlage: Recherche-Datenbank „Death in Custody“ (doku.deathincustody.info) und verlinkte Primärquellen. Keine eigene Prüfung der Akten.
Was geschah
Christy Schwundecks Tod ist die Geschichte, in der die Bundesrepublik lernte, dass ein Jobcenter-Besuch tödlich enden kann – „Notwehr“ wurde hier zur Chiffre für die Vorwegnahme jedes Ermittlungsergebnisses.
Der Name wurde zum Symbol: Proteste und Gedenkveranstaltungen („Christy ist überall“) begleiten diese Namen seither.
Quellen
Quellen und Literatur
Wikipedia – Killing of Christy Schwundeck: en.wikipedia.org
taz-Kontext: taz.de
Death in Custody – Eintrag: doku.deathincustody.info
Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung
Diese Seite ist ein Entwurf in redaktioneller Prüfung. Die Angaben stammen aus der Sekundär-Quelle Death in Custody bzw. verlinkter Presse; sie wurden nicht gegen Primärakten geprüft. Für beschuldigte, nicht verurteilte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wo eine Person anonym bleibt (Todesfälle ohne öffentliche Namensnennung), wird die Privatsphäre respektiert. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.