Christy Schwundeck

Der Mensch hinter der Geschichte

Christy Schwundeck war 39 Jahre alt und stammte aus Nigeria. Persönliche Erinnerungen an ihren Alltag und ihre Interessen sind hier bisher noch nicht dokumentiert.

Geschichte & Dokumentation

Frankfurt am Main · Jobcenter · gestorben Mai 2011 · 39 Jahre

Sie wollte im Jobcenter ihr zustehendes Geld. Als sie sitzen blieb, rief ein Mitarbeiter die Polizei – eine Beamtin erschoss sie aus zwei Metern.

Grundlage: Death-in-Custody-Datenbank, Wikipedia (EN) mit Einzelbelegen. Datumsangabe je Quelle uneinheitlich (18./19.05.2011); ungeprüfter Entwurf. Eine Gemini-Fallanalyse liegt im Team-System vor.

Porträtfoto: wird nach Freigabe durch die Familie ergänzt (Bildnachweis: Justice4all.eu).

Auf einen Blick

Name
Christy Schwundeck
Herkunft
Nigeria
Ort
Frankfurt am Main, Jobcenter-Raum
Datum
18./19. Mai 2011 (Quellen divergieren)
Ablauf
Nachfrage nach ihr zustehenden Leistungen; Aufforderung zu gehen, sie blieb sitzen; Mitarbeiter rief die Polizei; eine Polizistin gab mehrere Schüsse aus zwei Metern Distanz ab
Pfefferspray
Von der Polizei abgelehnt – angeblich wegen „gereizter Augen“ Unbeteiligter im geschlossenen Raum (Staatsanwalts Version)
Behördenversion
Noch am Tag der Erschießung: „eindeutig Notwehr“
Verfahren
Kein Strafverfahren; Klageerzwingungsantrag der Angehörigen vom OLG abgelehnt; bis heute unaufgeklärt

Stand der Dokumentation: 21. Oktober 2026 · Entwurf in redaktioneller Prüfung · Datengrundlage: Recherche-Datenbank „Death in Custody“ (doku.deathincustody.info) und verlinkte Primärquellen. Keine eigene Prüfung der Akten.

Was geschah

Christy Schwundecks Tod ist die Geschichte, in der die Bundesrepublik lernte, dass ein Jobcenter-Besuch tödlich enden kann – „Notwehr“ wurde hier zur Chiffre für die Vorwegnahme jedes Ermittlungsergebnisses.

Der Name wurde zum Symbol: Proteste und Gedenkveranstaltungen („Christy ist überall“) begleiten diese Namen seither.

Quellen

Quellen und Literatur

Wikipedia – Killing of Christy Schwundeck: en.wikipedia.org

taz-Kontext: taz.de

Death in Custody – Eintrag: doku.deathincustody.info

Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung

Diese Seite ist ein Entwurf in redaktioneller Prüfung. Die Angaben stammen aus der Sekundär-Quelle Death in Custody bzw. verlinkter Presse; sie wurden nicht gegen Primärakten geprüft. Für beschuldigte, nicht verurteilte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wo eine Person anonym bleibt (Todesfälle ohne öffentliche Namensnennung), wird die Privatsphäre respektiert. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.