Ferhat Mayouf

Der Mensch hinter der Geschichte

Ferhat Mayouf war 36 Jahre alt. Persönliche Erinnerungen an sein Leben, seine Interessen und sein Umfeld sind hier bisher noch nicht dokumentiert.

Geschichte & Dokumentation

Berlin · gestorben 23.07.2020 in der JVA Moabit · 36 Jahre

Er schrie minutenlang um Hilfe und klopfte gegen die Zellentür. Vier Beamte warteten auf die Feuerwehr. Als sie die Tür öffnete, war Ferhat Mayouf tot.

Grundlage: Death-in-Custody-Datenbank, taz, ARI-DOK. ungeprüfter Entwurf.

Porträt von Ferhat Mayouf

Auf einen Blick

Name
Ferhat Mayouf
Ort
Berlin, JVA Moabit
Datum
23.07.2020
Vorabend
Zuvor Streit mit Wärter:innen; laut Darstellung danach von ihnen geschlagen und im „Bunker“ (besicherter Haftraum) isoliert
Psychische Lage
Drei Tage zuvor bat er beim Haftprüfungstermin um ärztliche Hilfe wegen starker Depressionen – ohne Reaktion
Tatnacht
Zellenbrand; nach Zeug:innenaussage vier Beamte im Gang, die die Tür nicht öffneten, bis die Feuerwehr eintraf – nach über zwanzig Minuten
Verfahren
Strafanzeige des Bruders gegen die vier Beamten ergebnislos eingestellt

Stand der Dokumentation: 21. Oktober 2026 · Entwurf in redaktioneller Prüfung · Datengrundlage: Recherche-Datenbank „Death in Custody“ (doku.deathincustody.info) und verlinkte Primärquellen. Keine eigene Prüfung der Akten.

Was geschah

Das Geschehen wiederholt die Struktur von Oury Jalloh (2005, ebenfalls Moabit): brennende/r Insasse, helfende Hände bleiben aus. Die Debatte um die Feuermelder-Löschkette und das „Bunker“-Regime erreichte 2020 den Berliner Senat.

Paula erinnert in ihrem Feedback an Ferhat Mayouf als „JVA Moabit verbrannt“ – das ist diese Geschichte von 2020.

Quellen

Quellen und Literatur

taz: taz.de

criminalsforfreedom: criminalsforfreedom.noblogs.org

ARI-DOK: www.ari-dok.org

Death in Custody – Eintrag: doku.deathincustody.info

Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung

Diese Seite ist ein Entwurf in redaktioneller Prüfung. Die Angaben stammen aus der Sekundär-Quelle Death in Custody bzw. verlinkter Presse; sie wurden nicht gegen Primärakten geprüft. Für beschuldigte, nicht verurteilte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wo eine Person anonym bleibt (Todesfälle ohne öffentliche Namensnennung), wird die Privatsphäre respektiert. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.