Qosay Sadam Khalaf
Der Mensch hinter der Geschichte
Qosay Sadam Khalaf war 19 Jahre alt und Jeside aus dem Irak. Seine Familie setzt sich für Aufklärung ein.
Geschichte & Dokumentation
Er rief, keine Luft zu bekommen, und bat um Wasser. Die Hilfe wurde verweigert – laut einem Zeugen, gegen die Version von Polizei und Sanitäter:innen.
Grundlage: Death-in-Custody-Datenbank, buten un binnen, Flüchtlingsrat Niedersachsen. ungeprüfter Entwurf.

Auf einen Blick
- Name
- Qosay Sadam Khalaf
- Herkunft
- Jeside aus dem Irak
- Ort
- Delmenhorst, Niedersachsen
- Datum
- 05.03.2021 Festnahme, 06.03.2021 Tod
- Festnahme
- Flucht vor Drogenkontrolle; Festnahme mit Pfefferspray und Schlägen
- Gewahrsam
- Zusammenbruch; Verlegung ins Krankenhaus; Tod am Folgetag
- Zweitgutachten
- Familie ließ am UKE obduzieren: „sauerstoffmangelbedingtes Herzkreislaufversagen“, dazu Zeichen intensiver stumpfer Gewalteinwirkung
- Verfahren
- Ermittlungen gegen Polizist:innen (Mai 2021) und Sanitäter:innen (Juni 2021) eingestellt; Familie legte Widerspruch ein und strebt Klageerzwingung an
Stand der Dokumentation: 21. Oktober 2026 · Entwurf in redaktioneller Prüfung · Datengrundlage: Recherche-Datenbank „Death in Custody“ (doku.deathincustody.info) und verlinkte Primärquellen. Keine eigene Prüfung der Akten.
Was geschah
Qosays Tod fiel in eine Region, in der Jugendliche berichteten, dass Festgenommene in Gewahrsam geschlagen werden; die Vermutung der Familie, Misshandlung sei todesursächlich, wurde nie unabhängig überprüft.
Der Einsatz zeigt das Muster: Erste Obduktion schließt Fremdverschulden aus – die unabhängige beschreibt genau die Gewaltspuren, die den Tod erklären könnten.
Quellen
Quellen und Literatur
buten un binnen: www.butenunbinnen.de
Flüchtlingsrat Niedersachsen: www.nds-fluerat.org
Death in Custody – Eintrag: doku.deathincustody.info
Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung
Diese Seite ist ein Entwurf in redaktioneller Prüfung. Die Angaben stammen aus der Sekundär-Quelle Death in Custody bzw. verlinkter Presse; sie wurden nicht gegen Primärakten geprüft. Für beschuldigte, nicht verurteilte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wo eine Person anonym bleibt (Todesfälle ohne öffentliche Namensnennung), wird die Privatsphäre respektiert. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.