Hussam Fadl
Mensch und Gedenken
Hussam Fadl war Ehemann und Vater von drei Kindern. Er war mit seiner Familie aus dem Irak nach Deutschland geflohen. Seine Witwe Zaman Gatea setzte sich über Jahre für eine gerichtliche Überprüfung der tödlichen Schüsse ein. Initiativen wie KOP Berlin erinnern an ihn und unterstützen die Forderung nach Aufklärung.
Geschichte & Dokumentation
Ein Vater von drei Kindern, erschossen bei einem Polizeieinsatz vor einer Geflüchtetenunterkunft.
Diese Dokumentation trennt belegte Vorgänge, polizeiliche Darstellungen, Zeug*innenaussagen, gerichtliche Feststellungen und politische Bewertungen. Der aktuelle Verfahrensstand nach April 2024 ist noch zu prüfen.

Auf einen Blick
- Name
- Hussam Fadl (auch Hussam Fadhil)
- Ort
- Kruppstraße, Berlin-Moabit
- Datum
- 27.09.2016
- Alter
- 29 Jahre
- Maßnahme
- vier Schüsse durch drei Polizeibeamte
- Folge
- tödliche Rückenverletzung
- Verfahren
- mehrfache Einstellung strafrechtlicher Ermittlungen; Verfassungsgerichtsentscheidung 2023; zivilrechtliche Klage 2024 abgewiesen
- Beweislage
- widersprüchliche Angaben zu einem Messer
Stand der Dokumentation: 15. Oktober 2026 · Verfahrensstand zuletzt belegt April 2024 (Quellenprüfung am 15. Oktober 2026: kein späterer datierter Verfahrensschritt auffindbar).
1. Chronologie des Einsatzes
Am 27. September 2016 wurde in einer Geflüchtetenunterkunft in Berlin-Moabit die sechsjährige Tochter von Hussam Fadl sexuell missbraucht. Polizeikräfte nahmen den Verdächtigen fest und setzten ihn gefesselt in ein Einsatzfahrzeug. Als Fadl von der Tat erfuhr, lief er in Richtung des Fahrzeugs. Drei Beamte gaben vier Schüsse von hinten ab. Ein Treffer in den Rücken führte zu tödlichen Verletzungen.
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| 27.09.2016 | Missbrauchsvorwurf, Festnahme und tödliche Schüsse |
| 2017 | Erste Einstellung der Ermittlungen |
| Mai 2018 | Kammergericht verlangt weitere Aufklärung |
| Nach 2018 | Erneute Einstellung |
| August 2023 | Verfassungsgerichtshof Berlin gibt Beschwerde statt |
| 17.04.2024 | Zivilklage der Witwe abgewiesen |
2. Widersprüche zwischen Darstellungen und Beweislage
Behördliche Darstellung
Die schießenden Beamten beriefen sich auf eine Nothilfelage: Fadl sei mit erhobenem Messer auf den gefesselten Verdächtigen im Polizeifahrzeug zugelaufen (Deutschlandfunk Kultur, 28.05.2018).
Zeug*innenaussagen und kriminaltechnische Befunde
Mehrere zivile Zeug*innen berichteten, kein Messer gesehen zu haben. Ein erstversorgender Beamter fand nach eigener Aussage kein Messer am Körper. An einem sichergestellten Küchenmesser wurden keine Fadl zugeordneten Fingerabdrücke oder DNA-Spuren nachgewiesen. Die Schüsse wurden von hinten abgegeben. Das Fehlen solcher Spuren allein beweist keine Unbewaffnetheit. Deutschlandfunk Kultur zitierte 2018 den Beschluss des Kammergerichts: Danach seien die Umstände des Schusswaffeneinsatzes unzureichend aufgeklärt und Aussagen in wesentlichen Punkten widersprüchlich gewesen. Quelle: Deutschlandfunk Kultur.
3. Kritik und offene Fragen
- Welche unmittelbare Gefahr bestand für den bereits gefesselten Verdächtigen?
- Warum wurde von hinten geschossen? Waren mildere Mittel verfügbar?
- Wie wurde das Messer sichergestellt und dokumentiert?
- Warum wurden abweichende Aussagen nicht früher hinreichend gewürdigt?
- Wie kann die Unabhängigkeit von Ermittlungen bei tödlichem Polizeischusswaffengebrauch gewährleistet werden?
Rechtlicher Rahmen: Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz schützt Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Minnesota-Protokoll der Vereinten Nationen beschreibt internationale Standards für wirksame Untersuchungen potenziell rechtswidriger Todesfälle.
Politische Position von Justice4All: Wir fordern unabhängige, gründliche und transparente Untersuchungen tödlicher Polizeieinsätze und eine angemessene Beteiligung der Angehörigen.
4. Ermittlungsstand
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im September 2017 ein (Deutschlandfunk Kultur, 28.05.2018). Das Kammergericht verlangte 2018 weitere Ermittlungen. Nach erneuter Einstellung hatte die Verfassungsbeschwerde der Witwe 2023 Erfolg. Nach einem Bericht der Fachzeitschrift CILIP musste sich das Kammergericht erneut mit der Sache befassen. Davon getrennt wies das Landgericht Berlin am 17. April 2024 die zivilrechtliche Entschädigungsklage der Witwe ab. Die Abweisung der Zivilklage ist keine Aussage darüber, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren damit abgeschlossen wurde. Stand der hier belegten Verfahrensinformationen: April 2024. Eine neuere Abschlussentscheidung konnte bei der Quellenprüfung vom 12. Oktober 2026 nicht verlässlich nachgewiesen werden. Das bedeutet nicht, dass es keine weiteren Verfahrensschritte gegeben hat.
6. Dokumentation
Quellen und weiterführende Informationen
Originaldokumente und Reden
Vollständige Originalreden oder Gerichtsentscheidungen liegen für diese Seite noch nicht als freigegebene Dokumente vor. Sie werden nicht rekonstruiert oder als Original ausgegeben. Zur Quellenlage: Die Berliner Zeitung berichtete am 17. April 2024, dass die schriftliche Begründung des am selben Tag verkündeten Zivilurteils zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Eine spätere Urteilsbegründung oder Berufungsentscheidung ist hier nicht belegt.
Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung
Die Darstellung beruht auf der hochgeladenen Recherche und deren Quellenverweisen. Nicht alle Primärdokumente wurden unabhängig geprüft. Aussagen von Beteiligten sind als solche kenntlich gemacht. Der aktuelle Stand nach April 2024 bleibt offen.
Für die beschuldigten Beamten gilt die Unschuldsvermutung; die Wiedergabe der Verfahrensschritte ist keine schuldhafte Feststellung. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung.