Ante P.

Porträt von Ante P.

Wer Ante war

Ante P. wurde 47 Jahre alt. Er lebte selbstständig in einer eigenen Wohnung im vierten Stock — auf seinem Balkon zog er Erdbeeren und pflanzte Blumen. Er war seit 33 Jahren psychiatrisch erkrankt und wurde ambulant begleitet; das hinderte ihn nicht daran, ein eigenständiges Leben zu führen. Er arbeitete in der Arbeitstherapeutischen Werkstätte (ATW) Mannheim.

Menschen aus seinem Umfeld beschreiben ihn als fröhlichen und geselligen Menschen. Am liebsten hörte er die Band Queen. Sein bester Freund erzählt: „Wir haben Samstag noch Basketball gespielt.» Eine Arbeitskollegin sagt, sie sei gerne mit ihm in der Pause vor die Tür gegangen — eine rauchen.

In der Psychiatrie-Literatur und von der Familie wird betont: Eine psychiatrische Erkrankung mindert weder den Anspruch auf Würde noch den auf Schutz und Hilfe. Die Initiative 2. Mai fasst das in ihrer Kampagne zusammen: „Ein Recht auf Krise. Ohne Polizei. Ohne Gewalt.»

„Mein Bruder war in einer psychischen Krise. Er brauchte Hilfe. Er war nicht gefährlich und auch nicht unberechenbar. Vor Gericht ist mein Bruder ein zweites Mal gestorben.» — Antonia P., Schwester von Ante P.

Geschichte & Dokumentation

Mannheim, Marktplatz · 2. Mai 2022 · 47 Jahre

Ante P. brauchte in einer psychischen Krise medizinische Hilfe. Nach einem Polizeieinsatz auf dem Mannheimer Marktplatz — Pfefferspray, Faustschläge gegen den Kopf, Fesselung in Bauchlage — starb er im Krankenhaus.

Diese Dokumentation trennt belegte Abläufe, Aussagen von Beteiligten, gerichtliche Feststellungen, umstrittene medizinische Einschätzungen und politische Bewertungen. Der Stand der juristischen Aufarbeitung ist jeweils datiert. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Porträtfoto: wird nach Freigabe durch die Familie bzw. die Initiative 2. Mai ergänzt.

1. Auf einen Blick

Name
Ante P. · 47 Jahre · lebte selbstständig in Mannheim (Nachname aus Rückschutz nicht veröffentlicht)
Ort
Marktplatz Mannheim (G2 7), vis-à-vis dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI)
Datum
2. Mai 2022
Anlass
Psychische Krise; der behandelnde Arzt des ZI bat die Polizei um Unterstützung bei einer geplanten Rückführung zur stationären Aufnahme
Maßnahmen
Pfefferspray, Zu-Boden-Bringen, vier Faustschläge gegen den Kopf durch einen Beamten, Fesselung (Hand-/Fußfesseln), anschließend nahezu sechs Minuten Bauchlage
Folgen
Bewusstlosigkeit; Reanimation; Tod später im Krankenhaus. Rechtsmedizin Heidelberg: der Polizeieinsatz sei ursächlich für den Tod gewesen (Zeuginnenaussage im Prozess)
Beweislage
Rund 70 Zeug*innen, ca. 120 Videoaufnahmen; rechtsmedizinische und weitere Gutachten
Verfahren
März 2024: Geldstrafe (120 × 50 €) wegen Körperverletzung im Amt für einen Beamten; Freispruch des zweiten. Sept. 2024: BGH bestätigt Freispruch. Okt. 2024: BGH hebt Verurteilung zugunsten des Beamten auf (1 StR 285/24) — zwei Schläge als Notwehr gewertet; Zurückverweisung an eine andere Kammer. Keine höhere Strafe mehr möglich (Reformatio in peius). Neuverhandlung ab Frühjahr/Sommer 2026 laufend — Ausgang offen
Begleitend
Zivilprozess des Beamten gegen die Initiative 2. Mai auf Unterlassung der Begriffe „ersticken»/„töten» — anhängig

Stand der Dokumentation: 15. Oktober 2026 · Gerichtliche Feststellungen, BGH-Begründung, Sicht der Familie/Initiative und politische Forderungen sind in den folgenden Abschnitten klar getrennt.

3. Chronologie — was am 2. Mai 2022 geschah

Wegen einer akuten Verschlechterung seines psychischen Zustands war eine stationäre Aufnahme im Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) vorgesehen. Ante P. verließ die Einrichtung wiederholt. Sein behandelnder Arzt bat die Polizei um Unterstützung, weil er eine Eigengefährdung annahm — ein spezialisierter Krisendienst wurde nicht hinzugezogen.

Als Beamte versuchten, Ante P. aufzuhalten, entfernte er sich in Richtung Marktplatz. Bei der weiteren Begegnung setzte ein Beamter Pfefferspray ein; beide brachten ihn zu Boden. Während der Fixierung schlug einer der Beamten viermal mit der Faust gegen den Kopf von Ante P. Er wurde auf dem Rücken gefesselt und blieb nahezu sechs Minuten in Bauchlage liegen. Nach Hinweisen von Passant*innen wurden Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Ante P. verstarb später im Krankenhaus.

Rund 70 Zeug*innen waren vor Ort und nahmen etwa 120 Videodateien auf — ihr Engagement brachte den Strafprozess überhaupt erst möglich gemacht, so die Initiative 2. Mai. Ante P.s letzte Worte sollen laut Berichten aus dem Umfeld „Ich will einen Richter» gelautet haben.

Zeittafel

ZeitpunktEreignis
02.05.2022Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz: Pfefferspray, Faustschläge, Fesselung in Bauchlage; Tod im Krankenhaus
07.05.2022Demonstration der Initiative 2. Mai durch die Mannheimer Innenstadt mit rund 1.000 Teilnehmenden
ab 01.2024Strafprozess vor dem Landgericht Mannheim gegen zwei Beamte
März 2024Urteil I: Geldstrafe (120 Tagessätze à 50 €) wegen Körperverletzung im Amt; Freispruch für den zweiten Beamten. Keine Verurteilung mit Todesfolge — trotz Aussage der Heidelberger Gerichtsmedizin, der Einsatz sei ursächlich gewesen
Sept. 2024BGH bestätigt den Freispruch des zweiten Beamten
17.10.2024BGH (1 StR 285/24) hebt die Verurteilung zugunsten des verurteilten Beamten auf: zwei Faustschläge als gerechtfertigte Notwehr, weitere nicht ausreichend gewürdigt; Zurückverweisung an eine andere Kammer. Die Familie hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge erstrebt — der BGH schließt sie aus
02.05.2025Dritter Todestag: Plakatausstellung „Zwei Menschen in psychischen Krisen, zwei tödliche Polizeieinsätze» (Ante P. / Ertekin Özkan)
02.05.2026Vierter Todestag: Gedenken in der Marktplatzkirche St. Sebastian, Blumenniederlegung am Todesort (G2 7), Gedenkstuhl; Start der Prozessbeobachtungsgruppe
Mai/Juni 2026Neuer Anwalt der Familie (Simón Barrera González) mandatiert; Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des LG Mannheim
offenAusgang der Neuverhandlung; Zivilprozess des Beamten gegen die Initiative

4. Widersprüche und Streitpunkte

Ursache des Todes

Hier liegt der Kern der Aufarbeitung: Die Gerichtsmedizinerin aus Heidelberg sagte im Prozess aus, dass der Polizeieinsatz — die gesamte Festnahme und die Gewalt darum herum — ursächlich für den Tod von Ante P. war. Die Rechtsmedizin diskutierte Blut in den Atemwegen und die Bauchlage als maßgebliche Faktoren. Der Bundesgerichtshof stellte dagegen fest, es könne „weder geklärt werden, wann ein Herzstillstand eintrat, noch auf welcher Ursache der Tod beruhte». Die Verteidigung führte ein mögliches akutes Herz-Kreislauf-Versagen an. Diese divergierenden Einschätzungen sind juristisch entscheidend — und wissenschaftlich weiterhin Gegenstand der Debatte um den lagebedingten Erstickungstod.

Notwehr oder Amtsmisshandlung?

Der verurteilte Beamte berief sich bei den Faustschlägen auf eine Abwehrlage — unter Verweis auf einen behaupteten Bissversuch und die Sorge vor einem gefährlichen Gegenstand. Das Landgericht wertete die Schläge zunächst als strafbare Körperverletzung im Amt. Der BGH sah zwei der vier Schläge als gerechtfertigte Notwehr an und beanstandete, das Landgericht habe die Einlassung des Beamten zur wahrgenommenen Bedrohungslage nicht ausreichend gewürdigt. Ob die Schläge gerechtfertigt waren, ist damit höchstrichterlich teils bejaht, im Detailsachverhalt für die neue Kammer aber erneut zu prüfen.

Warum keine Verurteilung mit Todesfolge?

Weder das Landgericht noch der BGH sahen den für § 227 StGB nötige Kausalzusammenhang zwischen den rechtswidrigen Handlungen und dem Tod als mit hinreichender Sicherheit belegt an. Die Familie erstrebte genau diese Einordnung — der BGH schloss sie mit der Aufhebung zugunsten des Beamten endgültig aus. Dies unterscheidet diese Dokumentation von einer gerichtlichen Feststellung, dass der Einsatz rechtmäßig war: Festgestellt wurde die Strafumgebung, nicht die Unschuld des Todes.

Der Zivilprozess gegen die Initiative

Ein beteiligter Beamter verklagte die Initiative 2. Mai vor dem Landgericht Mannheim auf Unterlassung von Begriffen wie „ersticken» und „töten» sowie auf Schmerzensgeld — obwohl das Strafverfahren gegen ihn zugunsten ausging. Ein weiterer Rechtsstreit ist nicht entschieden. Die Initiative sieht darin den Versuch, kritische Begriffe gerichtlich zu entwaffnen; die Sache berührt die Frage, ob zivilrechtliche Unterlassungsklagen ein Mittel gegen die Deutungshoheit von Behörden in Polizeigewaltfällen sind.

5. Kritik und offene Fragen

Was kritisiert wird

  • Dass in einer psychischen Krise die Polizei statt eines psychiatrischen Krisendienstes gerufen wurde — und der Ruf des Arztes die Eskalation auslöste.
  • Dass Faustschläge gegen den Kopf eines bereits zu Boden gebrachten Menschen überhaupt als Notwehr gelten können.
  • Dass eine Bauchlagenfixierung von knapp sechs Minuten ohne erkennbare Atemüberwachung hingenommen wurde.
  • Dass eine Verurteilung mit Todesfolge trotz gegenteiliger Gerichtsmedizin-Aussage ausgeschlossen blieb.
  • Dass die Schwester jahrelang als Nebenklägerin durch die Instanzen ziehen muss, während die Strafobergrenze schon feststeht.
  • Dass gegen die Initiative mit Unterlassungsklagen vorgegangen wird, statt aufzuklären.

Fragen, die bleiben

  1. Welche Alternativen zu einer polizeilich erzwungenen Rückführung wurden an diesem Tag erwogen?
  2. Wie wurde während der sechs Minuten Bauchlage Atmung und Bewusstsein überwacht?
  3. Wann genau trat der Herzstillstand ein — und war er behandelbar?
  4. Wie gewichtet die neue Kammer die BGH-Vorgaben zur Notwehr gegenüber den Videoaufnahmen?
  5. Welche Konsequenzen zog die Polizei Mannheim aus dem Einsatz — dienstrechtlich und in der Ausbildung?
  6. Wie geht das Landgericht mit dem Unterlassungsprozess gegen die Initiative um?

Rechtliche Maßstäbe

Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die Menschenwürde; Artikel 2 Absatz 2 das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Bei der Untersuchung potenziell rechtswidriger Todesfälle bieten das Minnesota-Protokoll der Vereinten Nationen und die Anforderungen an effektive Ermittlungen (Unabhängigkeit, Transparenz, Wirksamkeit) wichtige Orientierung. Ob Standards verletzt wurden, muss anhand der Beweislage geprüft werden — diese Dokumentation stellt keine gerichtlichen Feststellungen vorweg.

Politische Position von Justice4All: Wir fordern unabhängige Untersuchungen tödlicher Polizeieinsätze, wirksame Deeskalation, zugängliche psychosoziale Krisendienste ohne Polizei als Ersteinsatz und die konsequente Ächtung der Bauchlagenfixierung. Dies sind Forderungen, keine gerichtlichen Feststellungen.

6. Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Erstes Verfahren (2024)

1. März 2024: Das Landgericht Mannheim verurteilte einen der beiden Beamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der zweite Beamte wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Die Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte keinen Erfolg — obwohl die Heidelberger Gerichtsmedizinerin den Einsatz als ursächlich für den Tod bewertete. Die Staatsanwaltschaft sah den für § 227 StGB erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen den Schlägen und dem Tod selbst nicht als belegt an.

Revision vor dem BGH (2024)

September 2024: Der BGH bestätigte den Freispruch des zweiten Beamten. 17. Oktober 2024 (1 StR 285/24): Auf die — von der Familie erstrebte — Revision der Schwester hob der BGH die Verurteilung zugunsten des verurteilten Beamten auf. Zwei Faustschläge seien als Notwehr gerechtfertigt; die weiteren Schläge habe das Landgericht nicht ausreichend gewürdigt, weil es die Bedrohungswahrnehmung des Beamten nicht hinreichend berücksichtigt habe. Die Sache ging an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Für die Familie: eine schärfere Strafe ist nun ausgeschlossen.

Neuverhandlung (2026)

Seit 2025/2026 verhandelt eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim erneut über den ersten Beamten — die Strafobergrenze bleibt die Geldstrafe. Die Familie wird vertreten durch Rechtsanwalt Simón Barrera González, der seit Mai 2026 mandatiert ist und öffentlich erklärte, prozessual sei „nicht mehr so viel zu bewirken» — entscheidend sei die strukturelle Signalwirkung und die Anerkennung des Unrechts. Die Schwester führt die Nebenklage; die Initiative 2. Mai baute 2026 eine Prozessbeobachtungsgruppe auf.

„Der Fall steht für ein strukturelles Problem. Wir brauchen endlich einen adäquaten Umgang durch Polizei- und Ordnungsbehörden mit psychiatrisch Erkrankten — und wir können uns als Gesellschaft nicht ernsthaft weiter leisten, diese Menschen so zu behandeln, dass sie mitunter durch Polizeigewalt zu Tode kommen.» — Simón Barrera González, Anwalt der Familie (Video Mai 2026)

Offizieller Ausgang der Neuverhandlung: Zum Stand 12. Oktober 2026 ist öffentlich kein rechtskräftiges Endergebnis dokumentiert. Die Dokumentation hält das offen und wird nach einem Urteil aktualisiert.

7. Gedenken und Solidarität

Am 7. Mai 2022 — fünf Tage nach dem Tod — demonstrierten auf Ruf der Initiative 2. Mai rund 1.000 Menschen durch die Mannheimer Innenstadt. Die Initiative wurde aus diesen Ereignissen heraus gegründet. Ihr Name ist Datum des Todes.

Jahrestage strukturieren das Gedenken: Am 2. Mai 2025 eröffnete die Initiative die Ausstellung „Zwei Menschen in psychischen Krisen, zwei tödliche Polizeieinsätze» im Citypastoral am Marktplatz — sie behandelt die Geschichten von Ante P. und Ertekin Özkan. Am 2. Mai 2026, dem vierten Todestag, lud die Familie zum Gedenkgottesdienst in die Marktplatzkirche St. Sebastian, danach wurden Blumen am Todesort (G2 7) niedergelegt; die Initiative stellte dort einen Gedenkstuhl auf — „um den leeren Platz sichtbar zu machen, den Ante P. hinterlässt».

Ihre Kampagne lautet: „Ein Recht auf Krise. Ohne Polizei. Ohne Gewalt.» Seit 2026 baut die Initiative eine Prozessbeobachtungsgruppe auf — gemeinsam mit dem Justice Collective Berlin — und beobachtet die Neuverhandlung. Der Kriminologe Thomas Feltes schätzt, dass rund 75 % der Menschen, die in Deutschland während Polizeieinsätzen zu Tode kommen, sich zum Zeitpunkt des Eingriffs in einer psychischen Ausnahmesituation befinden; nach einer Studie (Singelstein) enden weniger als ein Prozent der Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt mit einer Verurteilung.

8. Dokumentation

Quellen, Verfahrensdokumente und die Grenzen dieser Dokumentation — in aufklappbaren Bereichen.

Quellen und Literatur

Initiative & Familie

Rechtsprechung & Verfahren

Journalistische und fachliche Aufarbeitung

Rechtliche Grundlagen

  • StGB §§ 227, 340, 13 · Grundgesetz Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 · UN-Minnesota-Protokoll (OHCHR, 2017). PDF

Stand der Prüfung: 12. Oktober 2026. Diese Dokumentation ersetzt keine Rechtsberatung; sie gibt veröffentlichte Informationen und die Positionen der genannten Akteure wieder.

Grenzen der Dokumentation und Unschuldsvermutung

Diese Darstellung stützt sich auf veröffentlichte Berichte, die Dokumente der Initiative 2. Mai und die verlinkte Rechtsprechung. Einzelne Aussagen sind umstritten; der endgültige Ausgang der Neuverhandlung (andere Kammer, Landgericht Mannheim) ist zum Stand 12. Oktober 2026 nicht rechtskräftig dokumentiert — ein offener Verfahrensstand wird hier nicht als Ergebnis ausgegeben. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung; Kritik an staatlichem Handeln ist von einem strafrechtlichen Schuldnachweis zu unterscheiden. Der Nachname von Ante P. wird nicht veröffentlicht; aus dem Umfeld freigegebene Bilder, persönliche Erinnerungen und Zitate werden auf Wunsch der Familie nachgetragen, sobald sie autorisiert sind. Ein vollständiges, zur Veröffentlichung freigegebenes Redemanuskript der Familie liegt nicht vor und wird nicht rekonstruiert.